Gibt es einen Weg aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Sie sind selbstständiger Unternehmer, schon in Rente oder kurz vor Rentenbeginn?
Vielleicht kennen Sie das? Ihre Beiträge in der Krankenversicherung werden immer höher und Sie suchen nach einem Ausweg.
Wir sind Experten für die Rückführung von privat Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung. Unser Service ist bundesweit möglich - wir kümmern uns voll umfänglich darum, sie wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu bringen. Sie werden von uns auf dem gesamten Weg und bei jeder einzelnen Anlaufstelle persönlich begleitet und betreut.
Von der PKV zurück in die GKV unter 55 Jahren mit den bekannten Wegen:
-Als Angestellter mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG (auch für Selbstständige, die ins Angestelltenverhältnis zurück wechseln)
-In die Familienversicherung des Partners wechseln (hier darf das eigene Einkommen nicht über 450 € im Monat liegen)
-Selbstständigkeit aufgeben und arbeitslos melden
Von der PKV zurück in die GKV über 55 Jahren mit den bekannten Wegen:
-Als Angestellter mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG (auch für Selbstständige, die ins Angestelltenverhältnis zurück wechseln und ihr Business im Nebengewerbe weiterführen)
-In die Familienversicherung des Partners wechseln (hier darf das eigene Einkommen nicht über 450 € im Monat liegen)
Ein dritter, nicht so bekannter Weg ist der über das europäische Ausland. Man kann z.B. für mind. 12 Monate nach Spanien, Holland etc. ziehen, dort arbeiten und dort in die GKV wechseln. Wenn man dann nach Deutschland zurückkehrt gilt die EU-Verordnung 14 08 / 71 und das Sozialversicherungsabkommen. Eine deutsche GKV muss Sie wieder aufnehmen. Diesen Weg können Sie machen, egal wie alt Sie sind. Er ist jedoch mit einem aufwändigen Lebenseinschnitt verbunden.
Die McAdvo Kanzlei bietet seit über 10 Jahren diesen dritten Weg an, nur in eleganter Form. Es gibt nur zwei Länder in ganz Europa, welche Sie ohne einen Umzug oder Arbeitswechsel in ihrer GKV aufnehmen. Es handelt sich um England und Irland. England nur noch bis 31.12.2020 aufgrund des Brexits. Bis dahin wird jedoch ausschließlich über England abgewickelt.
Somit müssen Sie weder umziehen, noch Ihre Arbeitsstelle wechseln. Sie werden von uns in der englischen/irischen GKV angemeldet, bleiben ebenfalls 12 Monate im Ausland versichert und zählen dann als Rückkehrer. Die EU-Verordnung 14 08 / 71 und das Sozialversicherungsabkommen sind hier ebenfalls die Gesetzesgrundlage. Die deutsche GKV muss Sie dann aufnehmen. Sie werden von der McAdvo Kanzlei vom ersten bis zum letzten Schritt voll begleitet, bis Sie die Bestätigung der deutschen GKV in Ihren Händen halten.
Kostenpunkt 12.900 €. Enthalten sind:
-Anwalts- und Beratungskosten
-Alle anfallenden Gebühren
-Flugkosten (falls nicht online durchführbar)
-Vermittlungsgebühr
-Versicherungsschutz für 12 Monate
Wer kann diesen Weg gehen?
Jeder, der wechseln will: über 55-Jährige, unter 55-Jährige, Selbstständige, Angestellte
Hat man durchgängigen Versicherungsschutz?
Ja! Die PKV wird per Sonderkündigungsrecht gekündigt. Allerdings erst, sobald der neue Versicherungsschutz in der ausländischen GKV schon besteht und das Versicherungskärtchen schon bei Ihnen eingetroffen ist.
Muss ich etwas in Eigenregie machen?
Nein! Sie buchen hier das All-in Paket mit persönlicher Betreuung von Anfang bis Ende
Muss ich ins Ausland reisen?
Normalerweise ja. Bis 31.12.2020 gibt es allerdings eine Online-Anmeldung bei den Behörden, bei der nicht gereist werden muss. Unser Mitarbeiter, welcher im Ausland im Büro sitzt, füllt alle Anträge aus (mit Ihrer Hilfe am Telefon/Videochat) und sendet sie Ihnen zu. Sie unterschreiben und senden es zurück. Er übernimmt dann den Behördengang vor Ort.
Ist ein Gerichtsprozess notwendig?
Nein. Es ist eine anwaltliche Beratung durch eine renommierte deutsche Anwaltskanzlei (Sozialgesetzbuch V und XI, Europäische Verordnung zur Koordinierung der SdsS) und es ist kein Gerichtsprozess notwendig. Es werden lediglich die Schritte ausgeführt, die das Gesetz (EU-Verordnung 14 08 / 71 und das Sozialversicherungsabkommen) zulässt.
Ablauf:
-Gespräch mit Vermittler um zu prüfen, ob Sie geeignet sind. Offene Fragen werden geklärt.
-Gespräch mit Fachmann der McAdvo Kanzlei. Tiefergehende Fragen werden geklärt und Ablauf wird kundgetan. Honorarvereinbarung wird ausgestellt.
-Begleichung des Honorars im Voraus durch Sie als Kunden – Start der Abwicklung
-Gespräch mit unserem Mitarbeiter vor Ort im europäischen Ausland. Ausfüllen aller Anträge
-Unterschreiben aller Anträge durch Sie + Rücksendung an unseren Mitarbeiter
-Zusendung der ausländischen Krankenversicherungskarte
-Kündigung der PKV mit Sonderkündigungsrecht
-12 Monate später: Rückführung in die GKV mit Betreuung durch die McAdvo Kanzlei
Kann der Ehegatte im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden?
Sobald Sie in der deutschen GKV angekommen sind und die üblichen Voraussetzungen des Ehegatten passen (weniger als 450 € monatlich Einkommen etc.): Ja!
Können Leistungsnachteile der GKV über Zusatzversicherungen ausgeglichen werden?
Das ist eine Grauzone. Grundsätzlich müssen Sie aus der deutschen KV raus gekündigt sein. Wenn Sie allerdings die Zusatzversicherungen bei einer anderen Gesellschaft abschließen wird das nicht ins Auge fallen.
In welche GKV komme ich als Rückkehrer?
In die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung. Rentner auch! Sie kommen nicht in die Krankenversicherung der Rentner.
Gibt es Gesundheitsfragen bei der Aufnahme in die ausländische KV / bei der Aufnahme in die deutsche GKV?
Nein! Es gibt keinerlei Gesundheitsfragen.
Gibt es Beitragssteigerungen in der freiwilligen GKV?
Nein. Zumindest nicht, die, die Sie von der PKV gewohnt sind. Falls die Regierung entscheiden sollte, den prozentualen Satz in der GKV für alle Deutschen anzuheben, sind natürlich auch Sie nicht davon verschont. Bis dahin haben Sie allerdings immer einen gleichbleibenden Krankenversicherungsbeitrag (bei gleichbleibendem Einkommen). Außerdem gibt es in der GKV keine Selbstbeteiligung!
Was ist versichert, wenn ich die 12 Monate im Ausland versichert bin?
Nur AKUTE Fälle und Behandlungen! Bitte alle geplanten OP´s etc. vor dem Wechsel durchführen lassen! Sie sind während der 12 Monate auch nicht Pflegeversichert (hier entstehen später keine Nachteile) und bekommen nach 6 Wochen auch keine weiter Lohnfortzahlung. Wenn Sie allerdings erkranken, sich verletzen, akut behandelt werden müssen etc. sind Sie ohne Ausnahme so versichert, wie es dem deutschen GKV Standard entspricht. Das ist vom Sozialversicherungsabkommen geregelt.
Wie wird von meinem Arzt abgerechnet mit der ausländischen KV?
Abgerechnet wird immer über die englische Karte der National Health Insurance bzw. die irische KV ab 2021. Immer per Patientenerklärung. Das bekommen Sie exakt erklärt von unserem Fachmann von der McAdvo. Außerdem erhalten Sie von uns den Vordruck, mit welchem dies durchgeführt wird. Die Abrechnung läuft immer über die örtliche Kasse (z.B. AOK, weiß der Arzt) und diese gibt die Rechnung dann über die zentrale Kostenstelle weiter nach England/Irland. Sie selbst werden in diesem Jahr keine einzige Rechnung für eine AKUTE Behandlung zahlen müssen. Nur geplante Behandlungen müssen aus eigener Tasche finanziert werden. Abgerechnet wird auf dem Niveau der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung und Sie haben nichts mit der Abwicklung zu tun.
Muss ich mir wegen des Brexits in England Sorgen machen?
Nein! England ist nicht mehr in der EU, das ist richtig. Jedoch besagt die Brexit Regelung, dass bis 31.12.2020 alles genau gleich bleibt. Danach wird eine sogenannte „bilaterale Vereinbarung“ geschlossen, wie sie auch schon zwischen Deutschland und der Schweiz besteht (inhaltlich gleich, es gibt keine Änderungen am Abrechnungsverfahren). Sie kommen also ohne Probleme nach 12 Monaten zurück in die deutsche GKV.
Für Angestellte: Zahlt mein Arbeitgeber während den 12 Monaten einen Arbeitgeberanteil?
Sie sind nicht verpflichtet Ihren Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass sich Ihre Versicherung ändert. Er muss es überprüfen. Es kommt jetzt auf Sie drauf an, wie Sie verfahren möchten: entweder Sie sagen dem Arbeitgeber, dass Sie jetzt im Ausland versichert sind. Dann bekommen Sie keinen Arbeitgeberzuschuss mehr für dieses Jahr, weil die englische/irische Krankenversicherung mit 0 € berechnet wird. Oder aber Sie lassen es einfach weiterlaufen, dann müssen Sie die Anteile nur zurückzahlen, falls es dem Arbeitgeber beispielsweise nach einem Jahr auffällt. Sie begehen hier keine Straftat. Ich möchte keine der Vorgehensweisen bewerten, jeder soll für sich entscheiden womit er sich wohl fühlt. Wir hatten es auch schon, dass bei großen Betrieben in der Abrechnungs-Software nicht vorgesehen ist, keinen Arbeitgeberanteil zu zahlen. Aus Verwaltungsgründen wurde hier einfach weitergezahlt ohne, dass eine Notwendigkeit bestand. Nach einem Jahr können Sie dann dem Arbeitgeber melden, dass Sie jetzt in der deutschen GKV sind.
Kann ich mir aussuchen in welche deutsche GKV ich komme?
Nein! Der Übergang in die dt. GKV wird erfolgen: Hier ist es so, dass es 120 GKVs in Deutschland gibt. Falls die erste GKV, bei der unser Fachmann anfragt, nicht sofort zustimmt, hätten wir zwei Optionen: den Klageweg bestreiten und am Ende ganz sicher gewinnen, jedoch Zeit zu verlieren und in Vorkasse treten zu müssen. Oder eben eine andere GKV aus den 120 Stück auswählen, die Sie schneller aufnimmt. Es ist bisher noch nie passiert, dass wir hier Probleme hatten.
Nach 18 Monaten in der GKV können Sie in Ihre Wunsch-GKV wechseln!
Ist es Voraussetzung für eine freiwillige gesetzl. KV ist, dass man in den letzten 5 Jahren 24 Monate in einer gesetzl. Versicherung gewesen sein muss?
Diese Regelung gilt nur wenn man in Deutschland verbleibt. Sie handeln nach EU- Verordnung 14 08 / 71. Hier gelten andere Bestimmungen.
Kann ich in meiner bestehenden PKV für 1 Jahr aussetzen, bis ich dann in der GKV bin und dann erst kündigen?
Sie müssen die PKV kündigen, z.B. eine Anwartschaft ist nicht möglich. Die EU-Verordnung 14 08 / 71 gilt nur, wenn Sie nicht mehr in der deutschen Versicherung sind für 1 Jahr.
Habe ich eine Garantie, dass das klappt?
Garantie: Sie haben hier eine seit 1971 dauerhaft bestehende gesetzliche Grundlage und somit einen gesetzlichen Rechtsanspruch als Rückkehrer/in aus dem EU-Ausland wieder in die deutsche GKV zu dürfen.
